Über uns

"Grünes Gold aus Nordhessen – die Erfolgsgeschichte von Clonify"

Im Herzen der Region Hann. Münden – zwischen den sanften Hügeln des Weserberglands und den pulsierenden Märkten Kassels – wächst seit einigen Jahren ein Unternehmen heran, das sich ganz dem „grünen Gold“ verschrieben hat: hochwertige, THC-reiche Cannabissorten in Form von Premium-Stecklingen.

Gegründet wurde Clonify von einem kleinen Kreis leidenschaftlicher Pflanzenliebhaber und Züchter, die auf über 15 Jahre Erfahrung im professionellen Cannabisanbau zurückblicken können. Was einst als gemeinsames Hobby in den heimischen Gewächshäusern begann, entwickelte sich rasch zu einem professionellen Betrieb mit klarer Mission: exzellente Genetik, höchste Qualität, nachhaltige Produktion.

Clonify hat sich dabei gezielt auf THC-reiche Stecklinge spezialisiert. Die Sortenvielfalt reicht von altbewährten Klassikern bis hin zu modernen, exklusiven Hybriden – alle sorgfältig getestet und dokumentiert. Dabei wird großer Wert auf stabile Genetik, hohe Erträge und maximales Wirkstoffpotenzial gelegt.

Inzwischen vertrauen nicht nur regionale Grower und Fachgeschäfte auf die Qualität der nordhessischen Stecklinge – selbst aus Nachbarbundesländern und dem europäischen Ausland kommen Anfragen.

Trotz des rasanten Wachstums bleibt das Unternehmen seiner Philosophie treu: Handarbeit, Präzision und Vertrauen stehen über allem. In modernen, klimakontrollierten Produktionsstätten in der Nähe von Hann. Münden entstehen täglich neue Generationen kräftiger, gesunder Stecklinge – bereit, das nächste Kapitel der Cannabis-Kultur mitzugestalten.
 

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Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft des Cannabis-Anbaus gestalten. Investieren Sie in biologisch gezogene THC-Stecklinge und erleben Sie den Unterschied!


Die Rechtslage in Deutschland

  • In Deutschland darf jede volljährige Privatperson 3 Cannabispflanzen besitzen und ernten. Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zugang zu den Pflanzen haben.
  • Stecklinge und Jungpflanzen die keine Blütenstände haben zählen als Vermehrungsmaterial und gelten bis zum Blühen (bilden von Fruchtständen) dem Gesetz nach nicht als Cannabis.
  • Vermehrungsmaterial wie Stecklinge und Jungpflanzen sind daher nicht limitiert und unterliegen keinen Verbot, wodurch diese beliebig bessesen, gekauft, oder auch verkauft werden können.
  • Die Stecklinge dürfen vom Käufer nur zum privaten Eingenverbrauch genutzt werden unter Beachtung des CanG §1

Hier sehen Sie den betreffende Text aus CanG §1 – Unsere Aussagen sind keine Rechtsberatung und nur allgemeine interpretation.
Den Vollständigen Gesetzestext finden Sie unter : www.recht.bund.de

 

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